Welche Pläne gibt es?

Auf dem freien Feld im Bereich Dittelgasse soll ein stark verdichteter Wohnkomplex mit bis zu 450 Wohneinheiten entstehen. Über 1.000 Menschen sollen hier künftig auf engstem Raum wohnen. Geplant waren usrprünglich drei große Wohnblöcke mit Dachaufbau, die insgesamt bis zu 13,5 Meter (9 Meter Gebäudehöhe plus 4,5 Meter für das Dach) hätten hoch sein sollen. Durch die Arbeit unserer Bürgerinitiative konnte zumindest die Gebäudehöhe auf maximal 7,5 Meter (plus bis zu 4,5 Meter für den Dachaufbau) gesenkt werden. Außerdem wurde von Frau Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou gegenüber unserer Bürgerinitiative zugesagt, dass die Gebäude in aufgelockerter Bauweise gestaltet werden sollen.


Abgesehen davon wird aber auch die Bebauungsdichte höher sein als bei den bestehenden Bauplätzen: So dürfen beim Projekt in der Dittelgasse insgesamt 40 Prozent der Bauplatzfläche bebaut werden. Zum Vergleich: Bei den meisten Grundstücken in der Umgebung beträgt dieser Wert 25 Prozent. Trotz dieser geplanten Dimensionen waren ursprünglich keine nennenswerten Infrastrukturmaßnahmen für Verkehr und Versorgung geplant.  Bei der nahen Seestadt Aspern ist zumindest eine leistungsfähige U-Bahn-Anbindung gegeben - hier gibt es eine einzige Autobuslinie. Allerdings wurde uns auch hier von der Vizebürgermeisterin zugesagt, dass man für die Umgebung ein Verkehrskonzept erarbeiten werde.


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Laut MA21 soll die künftige Bebauung etwa so aussehen, wie auf diesem Plan gezeigt. Dunkelorange zeigt dabei die dichteste Bebauung, die letztlich mit dem Dach bis zu 13,5 Meter hoch sein darf, hellorange darf inklusive Dach bis zu 11 Meter gebaut werden. Dunkelgrün ist eine „Bewegungs- und Begegnungszone“, die hellgrünen Bereiche sollen gärtnerisch gestaltet werden. Auf dem gelben Bereich sollen ober- und unterirdisch Parkplätze aufgenommen werden - die Ein- und Ausfahrten sollen sich in der Flugfeldstraße (links grau im Bild) und in der Lannesstraße (rechts im Bild) befinden. Schraffiert sind bestehende Siedlungsgebiete dargestellt - allesamt Einfamilienhäuser oder gekoppelte Wohnhäuser.



Damit das Großprojekt überhaupt umgesetzt werden kann, soll eine Umwidmung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bauland erfolgen. Vier der fünf Hektar des Bauplatzes befinden sich bereits im Eigentum des Wohnfonds Wien bzw. der Wohnbauvereinigung für Privatangestellte, ein Hektar wurde allerdings noch nicht angekauft.


In Artikel 7 der Wiener Bauordnung steht: „Bei der Festsetzung und Abänderung der Flächenwidmungspläne und der Bebauungspläne ist insbesondere auf folgende Ziele Bedacht zu nehmen: (…) Erhaltung, beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit, sichern (…) größtmöglicher Schutz vor Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Staub und Gerüche (…)“. Ob dies aufgrund der Dimension dieses Projektes und dessen Auswirkungen gegeben ist, sei dahingestellt.


Das Areal des Planentwurfes 8086 gilt nicht als Zielgebiet des Stadtentwicklungsplans STEP 05 und ist in diesem Plan (Seite 178 Erklärung, Seit 180/81 Lageplan) folgendermaßen klassifiziert: "Dieses Gebiet liegt außerhalb der für eine dichte Bebauung vorgesehenen Zonen und weist neben einzelnen Bebauungskernen überwiegend aufgelockerte Bebauung und in den Übergängen zu den Landschaftsräumen auch sehr hohe Grünanteile mit Einfamilienhäusern, Gartensiedlungen und Kleingartenanlagen auf. Während im Verband bestehender Verdichtungskerne (z.B. alte Dorfkerne), bei entsprechenden Lage- und Infrastrukturvoraussetzungen die Ausweisung einzelner Flächen mit höherer Dichte (bis etwa NGFZ 1,0) sinnvoll ist, sollte in den charakteristischen Gartensiedlungen und Kleingartenanlagen die bauliche Verdichtung vermieden werden (und NGFZ 0,5 nicht überschreiten).


Zur Erklärung: Die Nettogeschoßflächenzahl NGFZ gibt das Verhältnis der Geschoßfläche GF zum Nettobauland NBL an. Wenn also ein Gebiet 10.000 Quadratmeter groß ist und dort auf 5.000 Quadratmeter ein Haus mit zwei Ebenen gebaut wird (und der Rest zum Beispiel begrünt wird), beträgt die NGFZ 1, bei vier Ebenen auf 2.500 Quadratmeter wäre dieser Wert ebenfalls 1, genauso wie bei fünf Ebenen auf 2.000 Quadratmetern (von insgesamt 10.000). Wie hoch die NGFZ im Bereich Dittelgasse wäre, wird im vorliegenden Plan nicht ausgeführt - ob die "entsprechenden Lage- und Infrastrukturvoraussetzungen“ gegeben sind, erscheint hingegen ebenfalls mehr als fraglich. Außerdem liegt das Gebiet nicht „im Verband bestehender Verdichtungskerne“.


Abgesehen von den Auswirkungen dieses Projektes ist zu befürchten, dass die Dittelgasse erst der Anfang ist: Planansichten mit ausgedehnten „Bausperren" lassen darauf schließen, dass in naher Zukunft etliche weitere Bauvorhaben dieser Dimension in der Gegend folgen werden.


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